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Taufen in der Propsteigemeinde - Informationen und Tauftermine

Propstei Werl

Herzlich Willkommen zur Taufe in einer unserer 6 Pfarrkirchen und herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes.

Um die Größe der Tauffeier möglichst klein zu halten, sollten nicht mehr als 3 Kinder pro Tauftermin getauft werden. Da mehrere Familien ihr Kind taufen lassen möchten, bitten wir Sie, die Termine mit dem Pfarrbüro rechtzeitig zu vereinbaren.

Wir werden uns bemühen, den für Sie geeigneten Samstag oder Sonntag in einer unserer 6 Pfarrkirchen zu ermöglichen. Eine Tauffeier innerhalb der Sonntagsmesse ist nach Absprache auch möglich.

Tauftermine in unseren 6 Pfarrkirchen:

St. Antonius, Werl-Sönnern: jeden 2. Samstag im Monat 15.30 Uhr

St. Cäcilia, Werl-Westönnen: jeden 4. Sonntag im Monat 15.30 Uhr

St. Kunibert, Werl-Büderich: jeden 1. Samstag im Monat 15.30 Uhr

St. Norbert, Werl:  jeden 4. Samstag im Monat 15.30 Uhr

St. Peter, Werl: jeden 3. Samstag im Monat 15.30 Uhr

St. Walburga, Werl: jeden 1. Sonntag im Monat 15.30 Uhr und jeden 3. Sonntag im Monat 15.30 Uhr

 

Alle Tauftermine stimmen Sie bitte im Propstei Pfarrbüro ab.

Propstei Pfarrbüro St. Walburga, Kirchplatz 4, 59457 Werl

Tel. 02922/2233 oder E-Mail: propstei@propstei-werl.de

Öffnungszeiten Pfarrbüro:

Montags bis freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Montags bis donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Informationen zur Taufanmeldung

Die Taufanmeldung muss vor dem Tauftermin im Pfarrbüro persönlich durch mindestens ein Elternteil erfolgen.  Sollte es mehrere Erziehungsberechtigte geben, müssen alle Seiten der Taufe zustimmen. Zur Taufanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder eine Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke vom Standesamt. Bitte bringen Sie zur Taufanmeldung, sofern vorhanden,  auch das Familienstammbuch mit.

Die Taufanmeldung wird zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro zusammen mit einer unserer Pfarrsekretärinnen ausgefüllt.  Die kompletten Taufunterlagen sollten vor dem geplanten Tauftermin im Pfarrbüro vorliegen.

Taufpaten

Wählen Sie für Ihr Kind zwei Taufpaten aus. Mindestens ein Pate muss römisch-katholisch, mindestens 16 Jahre alt und gefirmt sein. Die Glaubwürdigkeit der Kirchenmitgliedschaft von Paten wird geprüft.

Paten sollen Lebens- und Glaubensbegleiter Ihres Kindes sein und erfüllen einen wichtigen Dienst.

 

Erwachsenentaufen

Erwachsenentaufen melden Sie bitte bei Propst Feldmann an.

E-Mail: propst.feldmann@propstei-werl.de