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150 Jahre Maria-Anna-Heese`sche Stiftung

St. Walburga

 

150 Jahre Maria-Anna-Heese`sche Stiftung: Die Stiftung verdankt ihre Existenz der Werler Bürgerin Marianne Heese. Sie bestimmte per Testamentsverfügung vom 21. Februar 1854, dass der Frauen- und Jungfrauenverein als Universalerbe mit dieser Erbschaft ein Krankenhaus und ein Kinderheim für arme katholische Kinder gründen sollte. Als Rechtsform für ihr Vermögen wählte sie die gemeinnützige Stiftung. Die Stiftung wurde 15 Jahre nach ihrem Tod im Jahre 1869 gegründet. Die Vertreter der Stiftung waren der sog. Kurator (Verwalter der Stiftung) und der Vorstand. Sie vertraten die Stiftung und nach außen hin auch den Willen der Stifterin Marianne Heese. Der Kurator war immer der jeweilige Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde St. Walburga in Werl. Seine Hauptaufgaben bestanden in der Einrichtung und Leitung des Krankenhauses. Er verwaltete das Stiftungsvermögen und konnte über den An- und Verkauf, sowie die Vornahme erforderlicher Reparaturen des Hospitalinventars entscheiden. Allerdings besaß er gegenüber dem Vorstand eine Nachweisungspflicht in Richtung auf den Erhalt des Stiftungsvermögens. Der Kurator stellte den Krankenhausarzt mit festem Gehalt ein und regelte die Aufnahme der Kranken. Diese Aufgaben verliehen dem Kurator somit eine entscheidende Machtbefugnis in Bezug auf die Leitung der Stiftung und des Krankenhauses. Der Vorstand setzte sich aus dem Kurator, einem Magistratsmitglied und dem Rechtsbeistand des Frauen- und Jungfrauenvereins zusammen. Das Protektorat übernahm der Erzbischof von Paderborn. Am 18. Juli 1869 erfolgte die schriftliche Niederlegung der Statuten. Kurz darauf erfolgte am 29. Juli 1869 die kirchliche Bestätigung durch Erzbischof Konrad Martin aus Paderborn. Aus welchem Grund zwischen Gründung des Mariannen-Hospitals und der Festlegung der Statuten fünf Jahre lagen, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Hervorzuheben ist der Stiftungszweck. Dieser bestand in der Gründung eines Krankenhauses zur Aufnahme von kranken und hilfsbedürftigen alten Menschen und einer Erziehungsanstalt für katholische Kinder der Stadt Werl. Die Aufnahme im Hospital sollte ohne Ansehen der Konfession erfolgen. Zudem legte die Armenkommission halbjährlich eine Liste mit Namen von Bürgern vor, die unentgeltlich im Krankenhaus versorgt werden sollten. Durch dieses zusätzliche soziale Engagement war es auch für mittellose Bürger möglich, stationäre ärztliche Hilfe zu erlangen. Die Statuten wurden am 26. Juli 1870 staatlicherseits von König Wilhelm I. genehmigt, und die Maria-Anna-Heese`sche Stiftung erhielt 1871 Korporationsrechte. Wie bei den Statuten des Frauen- und Jungfrauenvereins stellt sich hier ebenfalls die Frage nach dem Vorliegen einer Stiftungsurkunde. Aber auch hier ergaben sich nach ausführlichen Recherchen keinerlei Anhaltspunkte für die Existenz einer derartigen Urkunde. (Quelle: Niehrenheim, Heike: Zur Geschichte des Mariannen-Hospitals in Werl unter besonderer Berücksichtigung der Armen- und Gesundheitsfürsorge dieser Stadt, Essen 2003) Heute gehören dem Vorstand der Stiftung an: Christiana Grimm, Michael Grossmann, Franz Neuhaus. Kuratoriumsmitglieder sind: Propst Michael Feldmann, Klaus Eifler, Walburga Schäfer, Josef Schneiders. Mitglieder im Verwaltungsrat des Hospitalverbundes Hellweg sind: Propst Michael Feldmann und Franz Neuhaus.